H a u s o r d n u n g

Für das Mütter- und Kinderheim Steinhöring/Oberbayern

I. Allgemeines:

1. Das Heim Steinhöring hat den Zweck werdenden Müttern Unterkunft für die Zeit der Schwangerschaft, Entbindung und des Wochenbettes zu gewähren. Dabei ist den Frauen auch Gelegenheit gegeben, sich in Säuglings- Kinderpflege, und Hauswirtschaft zu betätigen und sich in Krankenpflege, Gartenbau und Kleintierzucht zu unterrichten.

2. Das Heim ist Eigentum des Vereins "Lebensborn" e.V. und wird von der Schutzstaffel geleitet und verwaltet - Sie führt insbesondere die Schulung auf dem Gebiete der nationalsozialistischen Weltanschauung durch.

3. Zwischen den Müttern und Angestellten herrscht engste Kameradschaft, die jedoch nie zur Gruppenbildung und Absonderung innerhalb der Heimgemeinschaft führen darf. Die Frauen werden gegenseitig mit dem Vornamen angesprochen.

4. Es ist den Frauen und Angestellten strengstens verboten eine Mutter nach dem Namen des Erzeugers ihres Kindes zu fragen, oder darüber entstandene Gerüchte weiterzutragen. Verstösse gegen diese Verordnung haben sofortige Entlassung zu Folge. Überhaupt ist gegenseitiges Taktgefühl und Rücksichtnahme Voraussetzung für ein gemeinschaftliches Zusammenleben.

II. Leitung:

1. Die Führung des Heimes liegt in den Händen eines vom Reichsführer SS ernannten Heimleiters. Seinen Anord-

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nungen, sowie denen des Heimarztes und der Oberschwester ist strengste Folge zu leisten. Vergehen gegen die Disziplin werden entsprechend geahndet.

2. Es ist verboten, sich über Vorgänge im Heim brieflich oder mündlich an Aussenstehende zu äussern. Beschwerden irgendwelcher Art sind der Heimleitung
vorzutragen.

III. Wohnen:

1. Die Anweisung der Zimmer geschieht durch die Oberschwester. Berechtigte Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

2. Die Entbindungs- und Wochenbettabteilung, (Südzimmer im Erdgeschoss und 1. Stock) dürfen von den Frauen nicht betreten werden. Wochenbettbesuche sind nur mit Genehmigung
des Arztes und nur vom 4. Wochenbettag an gestattet.

3. In allen Räumen des Hauses, insbesondere in den Schubladen und Schränken hat grösste Ordnung und Sauberkeit zu herschen. Die Oberschwester hat das Recht von Zeit zu Zeit
die Zimmer und Schränke daraufhin zu prüfen.

4. Für die Unterbringung von Schmuckgegenständen und gröóeren Geldbeträgen steht ein feuersicherer Schrank zur Verfügung.

IV. Kleidung:

1. Ueber den Kleidern sind die vom Heim gestellten Heimschürzen zu tragen.

2. Gebrauchte Leibwäsche wird Sonntag morgens mit einer genauen Aufstellung versehen im Arbeitsraum abgegeben. Alle Wäschestücke müssen eingemerkt sein. Die Schuhe sind
von den Frauen in dem dafür vorgesehenem Raume zu reinigen.

V. Tageseinteilung:

6.30 Uhr Aufstehen
7.30 Uhr 1. Frühstück
Die Vormittagsstunden werden ausgefüllt durch leichte Haus- und Gartenarbeiten. Die Einteilung zu diesen Arbeiten geschieht durch die Oberschwester im Einvernehmen mit dem Hausarzt.


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Hochschwangere und Stillende werden entsprechend berücksichtigt.

10 Uhr 2. Frühstück
12.15 Uhr Mittagbrot
1-3.30 Uhr Ruhe
3.45 Uhr Vesper
In der Freizeit werden bei schönem Wetter Spaziergänge unternommen, bei schlechtem Wetter halten sich die Frauen im Tagesraum auf.
6.45 Uhr Abendbrot
10 Uhr spätestens Schlafengehen
ab 10.30 Uhr darf in den Zimmern kein Licht mehr brennen.

VI. Besucher:

1. Besuche dürfen nur im Besuchszimmer empfangen werden. Als Besuchszeit soll im allgemeinen eine Stunde nicht überschritten werten. Es ist den Besuchern streng verboten, die Räume des Hauses und den Garten zu betreten.

VII. Beurlaubungen:

1. Mit Erlaubnis des Arztes dürfen die Mütter mit ihren Besuchen Ausflüge in die Umgebung unternehmen.

2. Spaziergänge in den Ort Steinhöring dürfen nur mit Erlaubnis der Oberschwester geschehen.

3. Fahrten nach München, oder mehrtägige Beurlaubung aus dem Heim bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des
Heimleiters.

VIII. Kinder:

1. Kinder dürfen nicht in den Zimmern der Mütter wohnen, sondern werden in eigenen Kinderzimmern untergebracht.

IX. Gesundheitsführung:

1. Rauchen Ist den Frauen strengstens verboten.

2. Einteilung der Frauen zur Benützung der Bäder erfolgt nur durch die Oberschwester.

3. Die Klosetts sind stets sauber zu halten. Binden usw. dürfen nicht in die Klosetts geworfen werden, hierfür stehen besondere Eimer zur Verfügung.


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4. Bei körperlichen Beschwerden irgendwelcher Art sollen sich die Mütter sofort der zuständigen Schwester oder
dem Arzt anvertrauen.

Die Frauen sollen sich stets bewusst sein, dass sie als werdende Mütter in unserem Heim immer den vollsten Schutz und die beste Betreuung von seiten der Schutzstaffel finden, dass sie andererseits aber stets in kameradschaftlicher Weise ihre persönlichen Wünsche dem Wohle der Allgemeinheit unterzuordnen haben.

Der Leiter des Mütter- und Kinderheimes
Steinhöring / Obbay.

Ebner

SS-Standartenführer.
 
 
Hausordnung für Mütter (4 Seiten)
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