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Lebensborn
e.V.

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Heilig soll uns sein jede Mutter guten Blutes
Heinrich Himmler

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Im Jahre 1936 gründete der Reichsführer SS den "Lebensborn" e. V. und stellte ihm die Aufgabe, die werdende Mutter guten Blutes unter seinen vollkommenen Schutz zu stellen:
Durch diese eindeutige Zielsetzung wird der Lebensborn e.V. grundsätzlich von allen anderen Einrichtungen des Dritten Reiches unterschieden, die sich mit den gleichen Aufgaben auf allgemeiner Grundlage befassen, denn sie bringt das strenge erbbiologische Ausleseprinzip der Schutzstaffel zum Ausdruck.

Zur Verwirklichung seiner Aufgaben hat der "Lebensborn" e. V. in allen Teilen Großdeutschlands Mütter- und Kinderheime geschaffen, deren Einrichtungen in jeder Beziehung den Anforderungen unserer Zeit entsprechen.

Wer findet Aufnahme ?

In den Heimen des Lebensborn e. V. findet jede rassisch und erbbiologisch wertvolle werdende Mutter Aufnahme, wenn auch der Vater ihres Kindes diese Voraussetzungen nachweislich erfüllt.

Wo liegen die Heime des Lebensborn e. V. ?

Bis jetzt kann die Aufnahme in folgenden Heimen erfolgen:

Heim "Hochland"
Heim "Kurmark"
Heim "Pommern"
Heim "Friesland"
Heim "Harz "
Heim "Ostmark"

Die Anträge um Heimaufnahmne müssen jedoch jeweils an die Reichszentrale des "Lebensborn" e. V., München 27, Poschingerstraße 1 gerichtet werden.

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Was kostet der Heimaufenthalt ?

Die Kosten für den Heimaufenthalt werden einerseits dadurch gedeckt, daß die Kindesmutter die ihr zustehenden Leistungen der Krankenkasse an Lebensborn e. V. abtritt. Andererseits hat der Kindesvater einen Tagessatz zu zahlen, der sich nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen richtet. Die Finanzlage der Kindeseltern ist jedoch für die Heimaufnahme nicht entscheidend. Bei Antragstellung müssen daher die wirtschaftlichen Verhältnisse ausführlich klargelegt und nach Möglichkeit belegt werden (Lohn- oder Gehaltszettel beifügen). Es ist zweckmäßig, mit dem Antrag eine Aufstellung über die monatlichen laufenden Ausgaben aus dem Nettogehalt einzusenden.

Wann soll sich die werdende Mutter um die Heimaufnahme bewerben?

Die werdende Mutter soll sich möglichst schon in den ersten Monaten ihrer Schwangerschaft um die

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Heim "Pommern"

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Aufnahme in ein Lebensborn-Heim bewerben, damit ihr Schutz und ihre Betreuung schon möglichst frühzeitig einsetzen können.

Wie lange kann der Heimaufenthalt ausgedehnt werden?

Die alleinstehende Mutter kann etwa vom vierten Schwangerschaftsmonat, die verheiratete vom achten Schwangerschaftsmonat an Aufnahme finden und bis zu zwei Monaten nach der Niederkunft im Heim bleiben.

Dürfen Kinder in das Heim mitgebracht werden?

Grundsätzlich soll die verheiratete Mutter zuhause entbinden. Ist aber die Niederkunft aus besonderen Gründen zu Hause nicht möglich, dann kann die Entbindung in einem Lebensborn-Heim erfolgen. Um der Geburt in Ruhe entgegensehen zu können

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Aufenthaltsraum im Heim "Pommern"

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und ihre Kleinkinder in guter Pflege und Obhut zu wissen, kann die werdende Mutter ihre Kinder im Alter bis zu 3 Jahren in das Heim mitbringen. Dort werden sie von einer geschulten Kinderpflegerin gepflegt und beaufsichtigt. Ältere Kinder, die zuhause bleiben, werden auf Veranlassung des Lebensborn e. V. durch das Hilfswerk "Mutter und Kind" betreut.

Welchen Schutz findet die alleinstehende werdende Mutter?

Um die alleinstehende werdende Mutter guten Blutes vor der noch immer drohenden Verfemung durch die Umwelt zu schützen, ist der Lebensborn e. V. mit Sondereinrichtungen ausgestattet worden: 1. Jedes Heim verfügt über ein eigenes Meldeamt. 2. Jedes Heim verfügt über ein eigenes Standesamt. Durch diese behördlichen Einrichtungen können Schwangerschaften und Niederkunft auf Wunsch der Mutter vollkommen geheim gehalten werden.

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"All' unser Kampf, der Tod der
zwei Millionen des Weltkrieges, der
politische Kampf der letzten 15 Jahre,
der Aufbau unserer Wehrmacht zum
Schutze unserer Grenzen wären ver-
geblich und zwecklos, wenn nicht dem
Sieg des deutschen Geistes der Sieg
des deutschen Kindes folgen würde."

H. Himmler

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Was geschieht mit den Kindern alleinstehender Mütter?

Soweit das Neugeborene von der Mutter bei der Heimentlassung nicht mitgenommen werden kann, da die Mutter nach der Entbindung wieder beruflich tätig sein muß, kann das Kind gegen eine geringe Vergütung so lange im Heim bleiben, bis die Mutter in der Lage ist, ihr Kind bei sich selber aufzunehmen.

Das Amt für Vormundschaften

Auf Wunsch der Mutter übernimmt der Reichsführer SS persönlich über den Lebensborn e.V. die Pflegschaft des zu erwartenden Kindes und nach der Geburt seine Vormundschaft. Es bedarf keiner besonderen Erwähnung, daß das Kind auf diese Weise einen ganz besonderen Schutz genießt.

Die Stellenvermittlung

Lebensborn e. V. versucht in jedem Falle für die junge Mutter, wenn sie aus dem Heim entlassen

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wird, einen geeigneten Arbeitsplatz zu vermitteln. Diese Unterbringung geschieht meist an solchen Orten, die in der Nähe unserer Heime liegen, damit die Mütter von Zeit zu Zeit ihre Kinder besuchen können.

Die Sorge für Mutter und Kind

Auch nach der Heimentlassung steht Lebensborn e. V. selbstverständlich der Mutter mit Rat und Tat zur Seite. Insbesondere hält er auch die Verbindung zwischen Kindesvater und Mutter aufrecht.

Adoptions-Möglichkeiten

Immer wieder wird der Lebensborn e. V. gebeten, kinderlosen Eltern Adoptions-Kinder zu vermitteln. Da der Lebensborn e. V. nur Mütter aufnimmt, die einer strengen Auslese genügen und deren Muttergefühle darum sehr stark entwickelt sind, ist die Adoptionsmöglichkeit der Lebensborn-Kinder so gut wie ausgeschlossen.

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DEUTSCHE MUTTER
Ottmar Obermaier, München
Im Besitze des Lebensborn e.V. Heim "Friesland"

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Ärztliche Überwachung

Alle Heime des Lebensborn e. V. stehen unter Leitung eines Arztes, dem staatlich geprüfte Schwestern in genügender Zahl beigegeben sind. Wenn auch operative Entbindungen in den modernst ausgestatteten Operationsräumen durchgeführt werden können, so verlieren die Heime trotzdem nicht das Wesen wahrer Heimstätten familiären Charakters, in denen die Mütter in vollkommener Ruhe und Geborgenheit ihre Kinder zur Welt bringen.

Das Pflegekind

Da nach nationalsozialistischen Grundsätzen Ehe und Familie das Fundament von Volk und Staat bilden, kann die Erziehung eines Kindes im Rahmen der Familie selbst durch die sorgsamste Heim-Betreuung nicht ersetzt werden. Mit dem Einverständnis der Mutter werden daher dem Säuglingsalter entwachsene Kinder, die sonst im Heim bleiben müßten, als Pflegekinder in die Obhut von SS-Fa-

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(Bild)
Heim "Kurmark"

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milien gegeben, die vom Reichsführer SS die besondere Genehmigung als Pflegeeltern erhalten haben. Der Mutter erwachsen hierdurch keinerlei Kosten; sie übergibt ihr Kind den Pflegeeltern unter voller Wahrung aller ihrer Rechte an dem Kind und kann es dann wieder zu sich nehmen, wenn sie in der Lage ist, selbst für das Kind zu sorgen.

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pdfBroschüre "Lebensborn" e.V. (24 Seiten)
 
Broschüre "Lebensborn" e.V. (24 Seiten)
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